Wirtschaftsprüfungskosten senken durch UIMCert-testierte Software
Nicht erst seit der Wirtschaftskrise und den hiermit verbundenen Bestrebungen zur Kostensenkung stehen für jedes Unternehmen, insbesondere aber für Mittelständler, die Kosten der Wirtschaftsprüfer im Fokus der Betrachtung. Prüfungskosten sind Mandanten umso wirkungsvoller zu verkaufen, je eher der Mandant sieht, dass er selbst einen Nutzen von den Prüfprozessen hat. So ist es denn auch meist dem Kunden nur schwer zu vermitteln, dass der Prüfungsauftrag umfangreicher angelegt werden muss und dass neue Prüfgebiete hinzukommen.
Die UIMCert meint hierzu: Ein Weg für Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag zu begrenzen und die Kosten im Interesse des Mandanten niedrig zu halten, ihn also „bei der Stange zu halten", besteht darin, dass der Mandant - gegebenenfalls auf Anraten des Wirtschaftsprüfers - für die gesamte Rechnungslegung eine Software verwendet, die ein Ordnungsmäßigkeitstestat hat und demnach von dem Wirtschaftsprüfer gar nicht oder nur noch begrenzt geprüft werden muss.
Hiermit liegt es im Interesse der Softwarehersteller, die von ihnen erstellte und vertriebene Software testieren zu lassen. Die UIMCert ist seit Jahren auf dem Gebiet der Ordnungsmässigkeitsprüfung von Softwareprodukten ausgewiesen und nimmt für Softwarehersteller solche Prüfungen vor. Programmsysteme, denen eine Ordnungsmäßigkeit testiert wurde, sind damit - wenn ihre Anpassung an die unternehmensspezifischen Eigenheiten gering war oder nach festen, nachvollziehbaren Regeln ablief - für den Prüfer eine Erleichterung bei den von ihm durchzuführenden Prüfungen und für den Mandanten eine Möglichkeit, die Prüfungskosten niedrig zu halten.
Nach Feststellungen der UIMCert bildet hierbei noch der Vorgang der Anpassung/das Customizing ein Problem. Customizing kann so durchgeführt werden, dass die Ordnungsmäßigkeit hierdurch infrage gestellt wird und im Prinzip eine erneute Prüfung des installierten Systems erforderlich wird. Wenn jedoch die Software so beschaffen ist, dass durch die Customizingprozesse die Ordnungsmäßigkeit nicht infrage gestellt wird ist der Kostenvorteil durch testierte System/Anwendungen voll gegeben und zwar sowohl für den Wirtschaftsprüfer, bei dem weniger Prüfarbeit anfällt, als auch für den Mandanten.
Näheres zur PS 880-Testierung durch die UIMCert.