< Tipp des Monats
04.05.2015 15:09 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Anforderungen an Einwilligungserklärungen


Einwilligungserklärungen müssen grundsätzlich freiwillig, informativ und schriftlich sein. Von der Schriftform darf nur in besonderen Fällen abgewichen werden (bspw. am Telefon, wobei hier eine schriftliche Bestätigung zugesandt werden muss oder auf der Internetpräsenz unter Beachtung des § 13 Absatz 2 TMG). Im Hinblick auf die Freiwilligkeit sind insbesondere im Beschäftigtenverhältnis grenzen gesetzt, da Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Was genau möglich und nicht möglich ist? Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

Datenschutzberater auf! Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
Dann abonnieren Sie doch unseren

UIMCommunication-Info-Brief.