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26.06.2015 08:17 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Einwilligungserklärungen im Beschäftigtenverhältnis


Bekanntermaßen müssen rechtsgültige Einwilligungserklärungen freiwillig sein. Im Hinblick auf die Freiwilligkeit sind insbesondere im Beschäftigtenverhältnis Grenzen gesetzt, da Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos auf der Internetseite oder zum Zugriff auf das E-Mail-Postfach bei geduldeter Privatnutzung sind hierbei unproblematisch. Im Hinblick auf die Erhebung oder Übermittlung von persönlichen Informationen, wie im o. g. Fall, muss der Einzelfall geprüft werden. Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

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