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22.09.2015 08:41 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Gesetzliche Verpfllichtungen zur Schulung


Viele Schulungen sind sinnvoll, weil sie die Qualität der Arbeit und/oder die Sicherheits- sowie Compliance-Situation innerhalb des Unternehmens verbessern. Zum Teil existieren ganz konkrete gesetzliche Auflagen für eine Schulung der Mitarbeiter. Hierbei sei exemplarisch der Datenschutz genannt, mit dem gemäß § 4g Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG die Mitarbeiter vertraut gemacht werden sollen. Aber auch im Rahmen des Allgemeinen Antidiskrimierungsgesetzes sind nach § 12 Absatz 2 AGG Schulungen durchzuführen. Eine kombinierte Umsetzung von Datenschutz und Informations-/IT-Sicherheit ist hierbei durchaus sinnvoll. Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

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