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25.11.2015 10:24 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schon gewusst?

Double Opt In


Eine Einwilligung in die Zusendung eines Newsletters sollte durch ein Double-Opt-In-Verfahren sichergestellt werden. Auch wenn dies nicht explizit per Gesetz (bspw. im UWG) geregelt ist, so ist die Rechtsprechung diesbezüglich eindeutig. So gehen die Gerichte davon aus, dass durch die Verwendung des Single-Opt-in-Verfahrens (bei dem eine Bestätigung der auf die Anmeldung versandten Begrüßungs-E-Mail nicht erfolgen muss, damit die betreffende E-Mail-Adresse für den Empfang „aktiviert“ wird) nicht ausreichend verhindert werden kann, dass die betreffende E-Mail-Adresse ohne Einverständnis des Empfängers verwendet wird. Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem

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