Ab 2018 gilt ein neuer Datenschutz
EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet
Das EU-Parlament hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Die Grundverordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt zwei Jahre nach diesem Tag. Nach dieser Umsetzungsfrist müssen Unternehmen die umfangreichen Neuregelungen zwingend beachten. Die UIMC unterstützt Sie dabei. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.