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Rechtsverstöße beim Einsatz von Google Analytics sind abmahnfähig
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Hamburg nun mit Entscheidung vom 10.03.2016 (Az. 312 0 127/16) entschieden, dass der rechtswidrige Einsatz von Google-Analytics von Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Mehr in der
UIMCommunication 05/2016. Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem
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