< Tipp des Monats
12.08.2016 13:50 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, EU, News, Österreich

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU: Was ändert sich bei Zertifizierungen?


Wie schon unter den Kontrollanforderungen und Nachweispflichten dargestellt, sollen auf Basis der Grundverorderungen Verhaltensregelungen (Artikel 40 f.) und Zertifizierungsverfahren (Artikel 42) etabliert werden. Diese können klar haftungsmindernd wirken, wie im Erwägungsgrund Nr. 81 dargestellt: „[…] Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens durch einen Auftragsverarbeiter kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen.[…]“. Weitere Informationen zur Gesetzesnovelle finden Sie unter

www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.