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25.05.2016 11:42 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Datenschutz-Grundverordnung

Die UIMC startet Countdown: Neue EU Datenschutz-Grundverordnung


Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt heute in Kraft und gilt in genau zwei Jahren (am 25. Mai 2018). „Mit dieser Rechtssetzung werden die Regeln des Datenschutzes in der EU stärker harmonisiert und die Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den Inhalten und neuen Anforderung auseinandersetzen“, unterstreicht UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein die Reichweite der neuen Grundverordnung. Grund genug für die UIMC ein spezielles Change-Konzept zu etablieren.

Kurz zur Chronologie: Einer Initiative der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding vor knapp vier Jahren folgten intensive Verhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlamentes und des EU-Ministerrates, bis die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO) am 12. Februar 2016 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Zuvor war kurz vor Weihnachten 2015 eine Einigung über die textliche Ausgestaltung der Grundverordnung zwischen dem Europäischen Rat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission erzielt worden.

Wie schaut nun der weitere Zeitablauf bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung aus? Seit dem 6. April 2016 gibt es eine offizielle deutsche Fassung der EU-DSGVO. Am 14. April beschloss das EU-Parlament die Grundverordnung, die wiederum am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und somit am 25. Mai 2016 in Kraft tritt. Gültig ist sie dann in exakt zwei Jahren.
Der Countdown läuft also: In genau 24 Monaten findet die Grundverordnung Anwendung in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Als erfahrener Datenschutzexperte gibt Dr. Jörn Voßbein folgenden Rat: „Die zwei Übergangsjahre sollten von den Unternehmen genutzt werden, um die neuen datenschutzrechtlichen Prozesse zu etablieren und am Ende des Tages die drastisch gestiegenen Bußgeldzahlungen zu vermeiden.“ Hierzu hat die UIMC ein spezielles Change-Konzept aufgesetzt, um Unternehmen schon jetzt auf die neue Rechtslage in der Form vorzubereiten, dass auch am 25.5.2018 eine rechtskonforme Datenverarbeitung in der Organisation verankert ist. Weitere Informationen werden kontinuierlich unter www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info veröffentlicht.