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22.10.2009 11:18 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Selbstständige Datenüberprüfung

UIMC: Selbstcheck ist besser als Unwissen: Auftragsdatenverarbeitung gemäß BDSG gestalten


Die UIMC als führendes Beratungsunternehmen auf dem Datenschutzsektor hat sich zu ihrem Kundentag etwas Neues einfallen lassen: Besucher können die Ordnungsmäßigkeit ihrer Auftragsdatenverarbeitung in einem Selbstcheck bewerten. Auch in diesem Jahr wird die UIMC zeitgleich mit der DAFTA, 33. Datenschutzfachtagung der GDD in Köln im Maternushaus, ihren Kundentag abhalten. Der Kundentag wird in diesem Jahr im Zeichen der Datenschutznovellierung stehen und wird eine Vielzahl von Informationen speziell zu diesem Thema liefern. Mittlerweile haben viele Unternehmen, und zwar nicht nur Großunternehmen, neben anderen Leistungen ihre Datenverarbeitung outgesourced. Hieraus ergibt sich die Konsequenz, dass entsprechende Outsourcingverträge mit genau definierten Inhalten vorhanden sein müssen, und dass die Einhaltung der von den beiden Vertragspartnern übernommenen Pflichten kontrolliert und in den Kontrolleergebnissen dokumentiert werden muss. Der UIMC-Selbstcheck gibt die Möglichkeit, die vom Gesetz gestellten Forderungen einer schnellen Prüfung zu unterziehen und damit die Ordnungsmäßigkeit zu bewerten. Auf dem Kundentag steht ein Prüftool zur Verfügung, mit welchem die Besucher - sofern sie hinreichende Informationen über die in ihrem Unternehmen abgeschlossenen Verträge und ihre Inhalte haben - beurteilen können, inwieweit die Verträge, Regelungen und Maßnahmen gesetzeskonform sind. Zielgruppe sind hierbei sowohl Datenschutzbeauftragte als auch Mitarbeiter der internen Revision. Vor allem die Letzteren werden den Selbstcheck als besonders hilfreich empfinden, da bei ihnen häufig die genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften nicht oder nur durch Nachlesen im Gesetzestext gegeben ist. Allerdings werden den Mitarbeitern der internen Revision häufiger die Vertragstexte und -bedingungen geläufig sein als dem Datenschutzbeauftragten, so dass für sie der Selbstcheck von unmittelbarem Nutzen ist. Der Selbstcheck wird folgende Gebiete abprüfen:
  • Vertragsabmachungen,
  • Kontrollmodalitäten und Weisungsbefugnisse sowie
  • Dokumentation der Kontrollergebnisse.
Der Kundentag findet am 18. und 19. November im Maternushaus in Köln, Raum Ursula, jeweils ab 9:00 Uhr statt.