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29.10.2008 12:00 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Dazenschutz - das A und O

Sinnvoll zu wissen: Wo steht unser Unternehmen im Datenschutz?


UIMC/UIMCert haben sich für ihren Kundentag am 19./20. November etwas Besonderes ausgedacht: Basierend auf der durchgeführten Studie – vgl. hierzu die Pressemitteilungen der UIMCert zum Stand des Datenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland vom 24.09.08 und 01.10.08 - können Kunden eine eigene Bewertung ihrer Positionierung im Datenschutz vornehmen. Die Studie wurde von der UIMCert in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Softwaretechnik der Universität Duisburg-Essen durchgeführt. Besucher des Kundentages geben die Daten ihres Unternehmens in ein Programm ein und erhalten als Auswertung eine Beschreibung ihrer eigenen Positionierung im Datenschutz im Vergleich zu den in der Studie festgestellten Werten. Hiermit ist leicht zu erarbeiten, wie gut der Datenschutz im Unternehmen im Verhältnis zu den in der Studie ermittelten Standards realisiert ist. Grundlage ist ein Vergleich mit den häufigsten von den Teilnehmern der Studie genannten Bewertungen. Beispielsweise, wenn die Frage gestellt wird: "Wie bewerten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens die Funktion des Datenschutzbeauftragten?"    
  • unverzichtbar
  • wichtig
  • notwendig
  • eher nicht notwendig
  • nicht notwendig
so ist in der Auswertung der häufigste ermittelte Wert hinterlegt und bei einer wahrheitsgemäßen Antwort kann dann abgelesen werden, wo das eigene Unternehmen im Verhältnis zu anderen Unternehmen steht. Der ursprüngliche Fragebogen wurde zum Zweck der Positionsbewertung in einigen Punkten geringfügig umfangmäßig reduziert, um beim Kundentag in einer angemessenen Zeit ein interessantes Ergebnis erzielen zu können. Die Eingabe/Bewertung des eigenen Unternehmens kann ausgedruckt und natürlich mitgenommen werden und ist streng vertraulich. Der Datenschutzbeauftragte, der die Position des eigenen Unternehmens ermittelt hat, kann das entsprechende Untersuchungsergebnis der Geschäftsleitung vorlegen und er erhält so je nach Ergebnis entweder „Munition" für fundierte Diskussionen über den Stellenwert des Datenschutzes im Unternehmen oder er vermag der Geschäftsleitung gegenüber sein erfolgreiches Wirken in der Vergangenheit darzulegen.