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08.08.2014 08:28 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Tipp des Monats

Leasing von Hardware: Was ist bei Wartung und der Rückgabe zu beachten?


Wenn interne IT-Leistungen nach Außen verlagert werden, d. h. an Dritte vergeben werden, werden durch den Datenschutzbeauftragten stets schriftliche Vereinbarungen eingefordert. Hierüber haben wir bereits im Rahmen der Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung informiert. Beim Leasing von Hardware wird dies aber oftmals vergessen. Nähere Informationen, was bei der Rückgabe zu beachten ist, finden Sie in der Ausgabe 08/2014 des

UIMCommunication-Info-Briefs.