Datenschutz

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in kirchlichen Datenschutzgesetzen (z.B. KDG oder KDR-OG) ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung gefordert. So müssen automatisierte Datenverarbeitungsverfahren (IT-Programme/-Systeme) auf Basis der Risikobewertung noch vor der Einführung geprüft werden, was zu dokumentieren ist. Hierbei kann die UIMCert unterstützen.

Unsere Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick:

Datenschutz-FolgenabschätzungDienstleister-Auditierung