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22.01.2015 07:29 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Tipp des Monats

Was ist bei der Einbettung von YouTube-Videos zu beachten?


Wer ein bereits öffentliches YouTube-Video auf der eigenen Internetpräsenz einbettet, verletzt keine Urheberrechte. So hat es der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung beschlossen. Sofern Sie auf Ihrer Internetseite auch solche Videos veröffentlichen wollen, sollten Sie aber den Datenschutz beachten. Informationen hierzu finden Sie in der Ausgabe 01/2015 des

UIMCommunication-Info-Briefs.