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25.09.2015 13:19 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

UIMC klärt auf:

Ist die Visitenkarte auf dem Messestand eine ausreichende Einwilligung für Werbemails?


Für viele Unternehmen ist dies Alltagsgeschäft: Auf Messeständen werden Visitenkarten entgegen genommen, um dem Interessenten danach weitere Informationen zukommen zu lassen. Hierbei werden datenschutzrechtliche Aspekte zugunsten der Verkaufsmotivation meist nachrangig betrachtet. Doch wie sieht das tatsächlich aus: Ist Werbepost tatsächlich nur auf Basis einer schriftlichen Einwilligung möglich? Ist die Übergabe einer Visitenkarte hierbei ausreichend? Die UIMC klärt in der UIMCommunication 07/2015 auf. Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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