Neue Regeln im TMG geplant
Öffentliche WLAN-Hotspots und die Störerhaftung
Der Bundestag hat eine Neuregelung des TMG beschlossen und plant damit eine Abschaffung der Störerhaftung. Demnach sind Access-Provider, die anderen lediglich den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, nach dem Providerprivileg grundsätzlich nicht für das Fehlverhalten der Nutzer grundsätzlich verantwortlich. Bitte beachten Sie: Das Gesetz ist noch in Kraft (voraussichtlich ab Herbst 2016). Weitere Tipps und Hinweise hierzu finden Sie in unserem
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