EU-Datenschutz-Grundverordnung
EU: Was ändert sich bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung?
Auch weiterhin bleibt das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ als zentraler Grundsatz des Datenschutzes erhalten, so dass jede Datenverarbeitung einer gesetzlichen Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen bedarf. Näheres unter
www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.