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02.02.2010 11:08 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich

Schutz gegen Datendiebstahl

Datendiebstahl die Zweite oder: Alle Jahre wieder: Der Staat als „Hehler“


Mitte 2008 schrieb die UIMC in einer Pressemitteilung: Gegen kriminelle Energien ist auch im Datenschutz kein Kraut gewachsen. Solange der Staat oder eine seiner Institutionen sich als „Hehler“ auf dem Datensektor betätigt wie bei dem Liechtensteiner Datendiebstahl und die Veruntreuung von Daten durch Ankauf prämiert, darf keine Verwunderung darüber aufkommen, dass Datendiebstahl offensichtlich als Kavaliersdelikt angesehenen wird. So wäre zum Beispiel der groteske Fall zu betrachten, bei denen der Staat oder eine seiner Institutionen wiederum gestohlene Daten aufkauft und sie in seinem Sinne verwendet, wobei dann der Dieb wegen eines Offizialdeliktes von einer anderen Institution des Staates, nämlich der Staatsanwaltschaft und den Gerichten verfolgt und bestraft wird. Hierbei wäre es z. B. denkbar, dass das Gericht eine Strafe verhängt, die der vom Staat gezahlten Prämie entspricht, bzw. sie gegebenenfalls sogar übersteigt. Dies wäre für den Dieb ein schlechtes Geschäft, aber gerecht. Was dringend erforderlich ist, ist ein Wandel des Bewusstseins, der Datendiebstahl gesellschaftlich und faktisch so sanktioniert, dass dem Dieb zumindest das Unrechtsbewusstsein so klar ist, dass er weiß, einem normalen Kriminellen gleichgestellt zu werden und die hiermit verbundenen gesellschaftlichen Sanktionen auf sich nehmen zu müssen. Was ist neu an der jetzigen Situation im Vergleich 2008 zu 2010? Es ist bemerkenswert, dass bei einem Teil der beruflich oder politisch Engagierten sich ein Wandel im Bewusstsein vollzogen hat: So sind einige führende Politiker und insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte jetzt der Meinung, dass der Staat sich nicht auf das Niveau eines „Hehlers“ begeben sollte. Wie kann von normalen Menschen, auch von so genannten Betroffenen, erwartet werden, dass sie den Datenschutz ernst nehmen, wenn der Staat Datendiebstahl unterstützt? Hier ist besonders die Position des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft zu hinterfragen, der zugibt, dass illegale Methoden mehr oder weniger gang und gäbe sind in der Beschaffung von Material, welches zur Aufklärung von Verbrechen dient. Außerdem: Es geraten auch hunderte Bürger unter Generalverdacht, da sie sich auf den Listen befinden, obwohl sie steuerehrlich sind. Wenn Datenschutz gesellschaftlich ernst genommen werden soll, muss der Staat das Angebot ablehnen und auf andere Art und Weise versuchen, die betreffenden Informationen zu erhalten; nicht aber dadurch, dass er sich als „Hehler“ in Datendiebstahlsgeschäften betätigt. Die UIMC vertritt einen qualitativ hochwertigen Datenschutz.