Schulungspflicht im AGG
Antidiskriminierung im Beschäftigtenverhältnis
Im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses (was das Bewerberverfahren und auch die etwaige Kündigung einschließt) müssen die Aspekte der Antidiskriminierung gemäß Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet werden. § 12 AGG verpflichtet jeden Arbeitergeber, die Mitarbeiter im Hinblick auf die Antidiskriminierung zu schulen. Dies kann mittels
E-Learning besonders effizient umgesetzt werden.