Recht am eigenen Bild / Urheberrechte
Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen
Bei eigenen und auch fremden Veranstaltungen werden oftmals Fotos erstellt, die dann für die Außendarstellung genutzt und auf der Internetpräsenz oder in Printmedien veröffentlicht werden. Neben den Urheberrechten des beauftragten Fotografen ist hierbei auch das „Recht am eigenen Bild“ zu beachten. Nähere Informationen zum
Recht am eigenen Bild und zu Urheberrechten finden Sie in der Ausgabe 07/2014 des UIMCommunication-Info-Briefs. Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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