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15.12.2020 12:18 Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, EU, News, Österreich

Durch "harten Brexit" drohen Datenschutzverstöße

No Deal? Diese Last-Minute-Aktivitäten sind unbedingt erforderlich.


Seit Ende Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich, d. h. Großbritannien und Nordirland, kein EU-Mitglied mehr. Zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich war eine Übergangsvereinbarung getroffen worden, welche die Modalitäten für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU regelt. Die Übergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Das Vereinigte Königreich machte bis zum Fristablauf am 1. Juli 2020 nicht von der Möglichkeit Gebrauch, die Übergangsphase um ein bis zwei Jahre zu verlängern. Mit dem Ende des Jahres naht somit auch das Ende der Übergangsphase.

Es droht durch "no deal" ein "harter Brexit".

Folgende Aktivitäten sollten Sie – sofern noch nicht geschehen – Ihrerseits zeitnah umsetzen und uns idealerweise eine Rückmeldung geben:

  1. Identifizieren Sie alle Datenflüsse von und nach Großbritannien, inklusive alle ihrer Softwareanbieter (z. B. den Anbieter Ihres Konferenzsystems, Dienstleister für HR, Marketingtools).
  2. Stellen Sie fest, ob es sich dabei um personenbezogene Daten handelt.
  3. Schließen Sie bitte Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO oder, wo angebracht, eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO ab (Muster-Verträge finden Sie im Online-Formular-Center)
  4. Schließen Sie zusätzlich die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) ab.

Näheres finden Sie in unseren FAQ zum Brexit.